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Visum

Wenn Sie oder Ihre Familienangehörigen sich noch nicht in Deutschland aufhalten, benötigen Sie zur Einreise in vielen Fällen ein Visum. Hierfür gibt es ein spezielles Verfahren bei der deutschen Botschaft.

Ein Visum für einen kurzfristigen oder längerfristigen Aufenthalt kann Ihnen zum Beispiel aus folgenden Gründen erteilt werden:
→ Familiennachzug
→ Bildung
→ Arbeit & Selbstständigkeit
→ Touristische Gründe

Im Visumverfahren bereiten wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag sowie die notwendigen Unterlagen vor. Wir übernehmen bei Bedarf die Kommunikation mit der Auslandsvertretung. Wird die Erteilung des Visums abgelehnt, so können Sie auf zwei Wegen reagieren. Zum einen können Sie durch eine sogenannte Remonstration bewirken, dass die Botschaft Ihren Fall erneut prüft. Zum anderen können Sie Klage vor Gericht einreichen. Wir beraten Sie darüber, welches Vorgehen in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. Für ein Verfahren vor Gericht ist unser Standort in Berlin von Vorteil, da alle Klagen über Visa vor dem Verwaltungsgericht in Berlin verhandelt werden.

Wir beraten Sie zu Ihren Aussichten, ein Visum zu erhalten und vertreten Sie in dem Verfahren bei der deutschen Botschaft. Eine Beratung ist auch per Videocall möglich.