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Kostenerstattung durch die Gegenseite

Als Mandant*in tragen zunächst Sie unsere Kosten. In bestimmten Situationen können Sie verlangen, dass Ihnen die Gegenseite (zum Beispiel der Staat) die Kosten erstattet. Das ist der Fall, wenn wir Ihren Gerichtsprozess gewinnen. Dann trägt die Gegenseite in der Regel die Rechtsanwalts- und Rechtsverfolgungskosten. Das gleiche gilt, wenn wir Ihr Widerspruchsverfahren gewinnen und die Beteiligung eines Rechtsanwalts am Verfahren notwendig war. In anderen Situationen, zum Beispiel falls wir ein Verfahren verlieren oder erstmalig einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Sie stellen, müssen Sie unsere Kosten tragen.