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EU-Bürger*innen & Freizügigkeit

Als Staatsangehörige*r eines anderen EU-Staats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz können Sie sich über Ihr Freizügigkeitsrecht unbefristet in Deutschland aufhalten. Einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis benötigen Sie nicht.

Für die Einreise und den Aufenthalt Ihrer Familienangehörigen, die keine Unionsbürger*innen sind, finden sich im EU-Recht großzügigere Regelungen als im deutschen Recht. So können beispielsweise Ihre Kinder bis zum 21. Geburtstag Sie entweder begleiten oder nachziehen, wenn Sie Ihnen Unterhalt gewähren. Auch der Nachzug von Eltern, erwachsenen, Kindern, und Großeltern ist möglich.

Im Regelfall haben Sie und Ihre Familie auch Anspruch auf Sozialleistungen. Hier unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Wenn Sie sich bereits seit einiger Zeit in Deutschland aufhalten, beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung. Auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist für Unionsbürger*innen unter Beibehaltung ihrer ehemaligen Staatsangehörigkeit möglich und in vielen Fällen sinnvoll.

Wenn Sie vom BREXIT betroffen sind, besprechen wir mit Ihnen Ihre Bleibeperspektiven.

Wir beraten Sie, wie Sie als EU-Bürger*in Ihre Rechte in Deutschland am besten wahrnehmen.