Aufenthalt
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates (→ EU-Bürger*innen & Freizuegigkeit) besitzen, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Wir besprechen mit Ihnen die besten Aussichten für Ihren Aufenthalt und unterstützen Sie in dem Verfahren bei der Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft, egal, ob Sie sich in bereits Deutschland oder noch im Ausland aufhalten. Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis oder deren Verlängerung vor und begleiten Sie zur Ausländerbehörde. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihren Aufenthaltsmöglichkeiten:
→ Familiennachzug
→ Arbeit & Selbstständigkeit
→ Bildung
→ Duldung
→ Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU
Besondere Regelungen:
→ Türkische Arbeitnehmer*innen
→ EU Bürger*innen / Freizügigkeit
Sie können sich auch an uns wenden, wenn die Behörden noch nichts von Ihrem Aufenthalt in Deutschland wissen oder Sie unmittelbar von einer Abschiebung bedroht sind.